1. Geltungsbereich

Offerten, Leistungen und Vertragsabschlüsse der OEKO-Service Schweiz AG, folgend OSS AG genannt, erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen.

2. Offerten und Vertragsschluss

Unsere Offerten sind freibleibend und unverbindlich. Es sei denn, es wird eine spezielle Gültigkeitsdauer definiert. Bestellungen, Angebote, Aufträge und Auftragsänderungen sowie sämtliche sonstigen Vereinbarungen werden für uns erst verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Stillschweigen gilt nicht als unsere Zustimmung.

3. Preise

Unsere Preise werden laut Preisvereinbarung oder gemäss aktuell gültiger Preisliste in CHF verrechnet. Angebotspreise sind wenn nicht anders vereinbart in CHF, exklusive Mehrwertsteuer und LSVA, freibleibend und unverbindlich.

4. Gebinde

Gebinde, welche zum Sammeln und für den Transport der Güter geeignet und zugelassen sind, können bei der OSS AG angefordert werden. Die Abgabe der Gebinde erfolgt gemäss unserer aktuellen Preisliste.

OSS AG führt eine entsprechende Gebinde-Kontrolle. Für Beschädigungen oder Verluste der Leihgebinde haftet der Kunde.

Bei Gebinden mit flüssigem Inhalt muss sichergestellt werden, dass diese dicht verschlossen sind!

5. Bereitstellung Produkte

Die Waren sind abholbereit und transportfähig bereitzustellen. Ist eine Rampe oder ein Abstellplatz ausserhalb des Hauses vorhanden, sind die Waren auf Paletten bereitzustellen. Um Verwechslungen zu vermeiden, ist es von Vorteil, wenn die einzelnen Produkte etikettiert sind (Firmenstempel genügt, ausgenommen bei ADR/SDR und VeVA-Gebinde-Beschriftung).

5.1 Chemikalien

Die Gebinde müssen dicht und auslaufsicher verschlossen sein. Jedes Gebinde muss mit der vorgeschriebenen ADR/SDR und VeVA Etikettierung versehen sein. Diese ist gut haftend und sichtbar anzubringen.

5.2 Offsetplatten

Offsetplatten sind so bereitzustellen, dass diese gut transportierbar sind.

5.3 Filme

Filme sind in Filmsäcke, Kehrichtsäcke oder Kartons zu verpacken. Die Säcke müssen zugeschnürt werden.

5.4 Schriftmetalle / Aschen

Schriftmetalle / Aschen sind in Kesseln oder Containern bereitzustellen. Diese dürfen keinesfalls lose in Paletten gegeben werden.

5.5 Sonstige Produkte

Alle übrigen Produkte sind in den dafür vorgesehenen Gebinden bereitzustellen.

6. Transport

Die Gebinde und Produkte werden durch die OSS AG abgeholt. Die Transportkosten werden nach unserer aktuell gültigen Preisliste abgerechnet.

Sonderabfälle nach VeVA können nur entgegengenommen werden, wenn die Gebinde vorschriftsmässig etikettiert oder beschriftet sind sowie die dazugehörenden Begleitscheine bereitliegen.

Unsere Chauffeure sind dazu berechtigt, die Annahme von Waren zu verweigern, deren Gebinde nicht ordnungsgemäss Beschriftet sind oder die Begleitscheine fehlen. Eine Fehlfahrt kann hierfür nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

Für Schäden, welche aus Nichtbeachtung dieser Geschäftsbedingungen entstehen, kann die OSS AG keine Haftung übernehmen.

TRANSPARENZ wird bei der OEKO-Service Schweiz AG gross geschrieben. Unsere Fahrzeuge verfügen über ein Wiegesystem, um direkt bei Ihnen vor Ort die Ware zu verwiegen und einen Übernahmeschein sowie ggf. einen VeVA-Begleitschein auszudrucken. Eine Kopie des von Ihnen unterschriebenen Übernahmescheines wird Ihnen von unserem Chauffeur ausgehändigt und dient Ihnen zur Kontrolle der Mengen auf der Rechnung.

7. Allgemeines

Die OEKO-Service Schweiz AG garantiert die strikte Einhaltung aller umweltrelevanten Gesetze und Verordnungen. Selbstverständlich erfüllen wir auch alle Anforderungen über die Rückgabe, Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte. Im Weiteren garantieren wir, sämtliche entgegengenommenen Produkte einer fach- und umweltgerechten  Verwertung und Entsorgung zuzuführen.

8. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist CH-4310 Rheinfelden.

Die gütliche Einigung, hat bei Unstimmigkeiten zwischen den Partnern, stets Vorrang.

 

Rheinfelden, März 2017